
KfW-Förderung: Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für mehr Einbruchschutz!
Die KfW-Bank fördert mit ihrem aktuellen Programm Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden mit bis zu 1.600 EUR Förderprämie. Geignet ist die Förderung für alle, die ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen.
Für die ersten 1.000 EUR Ihrer Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen erhalten Sie von der KfW-Bank einen Zuschuss von 20%. Auf jeden weiteren Euro 10%.
Was wird gefördert?
Neben der Sicherung von Türen und Fenstern sind folgende Maßnahmen im Bereich Sicherheitstechnik förderfähig:
- der Einbau von Einbruchmeldetechnik nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild- / Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Wer wird gefördert?
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab)
Möchten Sie Ihr Eigenheim von Einbruch schützen und interessieren sich für die KfW-Förderung?
Sprechen sie uns an!
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bspw. mit intelligenten Videoüberwachungslösungen.
Weiterführende Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/index.html
Ihr Ansprechpartner
- Herr Stefan Ritter
- Ritter Elektro & Technik
Leimitzer Str. 126
D-95028 Hof / Saale - 09281.140019-0
- info (at) ritter-hof.de
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